nicht gefährliche Abfälle

nicht gefährliche Abfälle, nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Abfälle werden nach dem EG-Recht seit dem 1. Februar 2007 in Deutschland in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingeteilt, sie können Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung sein. Seit dem 1. Februar 2007 müssen für nicht gefährliche Abfälle entsprechend der novellierten Nachweisverordnung

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