Sonderabfall

Sonder|abfall, Sondermüll, gefährlicher Abfall,

Abfälle, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und/oder Umwelt besonders hohe Anforderungen an ihre Überwachung und Entsorgung stellen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurden»besonders überwachungsbedürftige Abfälle« definiert. Im Zuge der Harmonisierung mit dem europäischen Recht wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz überarbeitet, sodass dieser Begriff seit dem 1. Februar 2007 durch gefährliche Abfälle

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.