Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz, bei Überschuldung des Nachlasses die der Absonderung vom Eigenvermögen des Erben und der Beschränkung der Erbenhaftung dienende Insolvenz des Nachlasses. Jeder Erbe, der Nachlassverwalter, ein anderer Nachlasspfleger, der Testamentsvollstrecker und (innerhalb von zwei Jahren seit Annahme der Erbschaft) jeder Nachlassgläubiger kann beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des

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