Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld, Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung an Frauen während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes, d. h. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- und Frühgeburten die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten verlängert sich der Anspruch um den Zeitraum nach § 3 Absatz 2 Mutterschutzgesetz,

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