Muttergesellschaft
Muttergesellschaft, Obergesellschaft,
im weiteren Sinn Unternehmen, das aufgrund einer Kapital- oder Stimmenmehrheit oder anderer Umstände einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften, Untergesellschaften) ausübt. Im engeren Sinn wird die kapitalmäßige Beteiligung (in der Regel Mehrheitsbeteiligung) vorausgesetzt und zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften ein Abhängigkeitsverhältnis vermutet. Die Muttergesellschaft bildet dann
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