Modus Vivendi (Völkerrecht)

Modus Vivendi [auch ˈmɔ-, lateinisch, zu vivere »leben«] der, - -/...di -, Völkerrecht:

auf Vereinbarung beruhende, vorläufige, die Entscheidung aufschiebende Regelung einer Frage in den internationalen Beziehungen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.