Misstrauensvotum

Misstrauensvotum in Österreich

In Österreich kann der Nationalrat im Rahmen eines Misstrauensvotums der Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung das Vertrauen entziehen. Dabei muss keine Nachfolge bestimmt werden, d. h. es handelt sich um ein destruktives Misstrauensvotum. Bei dem Beschluss muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nationalrats anwesend sein. Wenn ein

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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