Möglichkeit des Misstrauensvotums nach Landesrecht
In Deutschland sehen auch die Verfassungen aller Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern – ein Misstrauensvotum vor. Die Regelungen sind dabei aber nicht einheitlich. Ein konstruktives Misstrauensvotum gegen die Regierungschefin oder den Regierungschef, das genauso oder ähnlich ausgestaltet ist wie im Grundgesetz, gibt es nach den Landesverfassungen von Baden-Württemberg, Brandenburg,
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Mitwirkende
Ralph Zade
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