Meisterprüfung und Meisterzwang
Die Meisterprüfung, der Abschluss der dreistufigen Berufsausbildung im Handwerk, ist in den Grundzügen in der Handwerksordnung in der Fassung vom 24.9.1998, insbesondere in den §§ 45–51, geregelt, ferner in der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.7.2000. Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen
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