Pressegesetz
Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Pressegesetz. Diese Gesetze unterscheiden sich im Detail, sind jedoch in ihren Grundzügen sehr ähnlich. Sie regeln Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten. So ist dort wie schon im Grundgesetz festgelegt, dass die Presse frei arbeiten darf, sich aber an Regeln halten muss.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe