Medienrecht

Ausgewogenheit der Medien

Neben der Freiheit der Medien ist auch ihre Ausgewogenheit ein Rechtsgrundsatz. Das bedeutet, dass Medien die Vielfalt (Pluralismus) an Meinungen in einer Gesellschaft zeigen sollen. Das kann entweder in einem Medium sein (Binnenpluralismus) oder durch mehrere Medien (Außenpluralismus) erfolgen. Beim Binnenpluralismus kommen in einem Medium viele verschiedene Stimmen aus

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