Manor

Manor [ˈmænə; englisch »Rittergut«, »Landgut«],

englische Grundherrschaft, deren Herr, der Lord of the Manor, im Mittelalter ausgedehnte Rechte (Gericht, Polizei, Recht auf Abgaben und Dienste) innehatte. Bereits gegen Ende des Mittelalters wurden die Befugnisse des Lord of the Manor stark eingeschränkt, und 1853 leitete die Regierung die Ablösung der noch verbliebenen Rechte ein, die

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