Luftfahrtpersonal

Luftfahrtpersonal, im engeren Sinn im Luftverkehrsrecht die Gesamtheit aller Personen, die für ihre Tätigkeit im Rahmen des Luftverkehrs eine besondere Erlaubnis brauchen. Dazu gehören neben den Luftfahrern Prüfer von Luftfahrtgerät, Flugdienstberater sowie Steuerer von Flugzeugmodellen und sonstigem Luftfahrtgerät, die einer Zulassung bedürfen (Verordnung über Luftfahrtpersonal). Im weiteren Sinn werden

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