Lieferschein
Lieferschein, im Lagerverkehr schriftliche Anweisung des Einlagerers an den Lagerhalter, das eingelagerte Gut an den im Lieferschein benannten Empfänger herauszugeben. Bei Kaufverträgen, bei denen der Verkäufer dem Käufer die Ware zusendet, bezeichnet man als Lieferschein auch das Begleitpapier, das die Lieferung nach Art und Stückzahl näher bezeichnet und auf
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