Warenpapiere

Warenpapiere, kaufmännische Urkunden des Transport- und Lagergeschäfts, in denen ein Transport- oder Lagerunternehmer anerkennt, Waren in Empfang genommen zu haben, oder in denen er sich verpflichtet, Waren an einen bestimmten Berechtigten (auch: den jeweiligen Inhaber des Papiers) auszuliefern. Die Warenpapiere sind Schöpfungen der Praxis und nur zum Teil gesetzlich

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