Legalisation
Legalisation die, -/-en, Legalisierung,
die amtliche Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Verwendung im Ausland. Sie erfolgt durch einen diplomatischen oder konsularischen Vertreter des Landes, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll. Im Zivilprozess beweist die Legalisation die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde (§ 438 ZPO).
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