langobardisches Recht
langobardisches Recht, eines der bedeutendsten germanischen Volksrechte, dessen Grundkodifikation der »Edictus (oder das Edictum) Rothari« von 643 bildete, durch den nach einer Zeit früher Romanisierung und Christianisierung König Rothari das alte Stammesgewohnheitsrecht festigte, erneuerte und besserte; das Edikt bringt den Gedanken des Zusammenwirkens von König und Volk bei der
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