Landmarschall

Landmarschall, Landtagsmarschall,

1) in altständischen Verfassungen der Landtagspräsident (z. B. in beiden Großherzogtümern Mecklenburg bis 1918); 2) in den alten preußischen Provinzen ein ständisches erbliches Ehrenamt (Erbmarschall, Landmarschall); 3) in den österreichischen Kronländern Niederösterreich, Böhmen und Galizien bis 1918 der Vorsitzende des Landtags und des Landesausschusses.

Quellenangabe

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