Landleihe
Landleihe, seit dem Mittelalter bis zur Bauernbefreiung die dinglichen Nutzungsrechte an fremdem Land. Die bäuerliche Leihe verpflichtete den Beliehenen zu Geld-, Naturalabgaben oder Diensten; bei der hofrechtlichen Leihe wurde der Beliehene in die Grundherrschaft einbezogen, die freie Leihe begründete keine wirtschaftliche oder gesellschaftliche Abhängigkeit. Die Landleihe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe