Landesrecht
Landesrecht, in Bundesstaaten das Recht der Gliedstaaten im Gegensatz zum Bundesrecht. Es umfasst in der Bundesrepublik Deutschland die von Landesorganen erlassenen Rechtsnormen (Landesverfassung, Landesgesetze, Landesrechtsverordnung und Satzungen des Landes und der dem Land eingegliederten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen), vorkonstitutionelles Recht und in den neuen Ländern Recht der DDR, das nach
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