Einführungsgesetz
Einführungsgesetz, Gesetzeswerk, das in der Regel zusammen mit einem anderen Gesetz, dessen Einführung es dienen soll, erlassen wird. Einführungsgesetze regeln meist das Verhältnis des neuen Rechts zum alten Recht sowie in Bundesstaaten auch das Verhältnis des Bundesrechts zum Landesrecht. Einführungsgesetze können auch selbstständige Rechtsnormen enthalten, z. B. enthält das
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