Landbeschaffung
Landbeschaffung, Maßnahmen zur Beschaffung von Grundstücken für Aufgaben der Verteidigung; die Landbeschaffung ist im Landbeschaffungsgesetz vom 23. 2. 1957 und in Ausführungsverordnungen der Länder geregelt. Sofern die benötigten Grundstücke nicht käuflich erworben werden können, sieht das Gesetz die Möglichkeit von Enteignungen gegen Entschädigung vor.
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