körperliche Untersuchung (Recht)
körperliche Untersuchung, Recht:
die Untersuchung von Personen zur Feststellung von Tatsachen, die für das Strafverfahren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen von Bedeutung sind. Regelungen zur Zulässigkeit enthalten für das Strafverfahren § 81 a StPO (körperliche Untersuchung des Beschuldigten) und § 81 c StPO (körperliche Untersuchung von Dritten) sowie für das Ordnungswidrigkeitenverfahren § 46
Informationen zum Artikel
Quellenangabe