körperliche Untersuchung (Recht)

körperliche Untersuchung, Recht:

die Untersuchung von Personen zur Feststellung von Tatsachen, die für das Strafverfahren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen von Bedeutung sind. Regelungen zur Zulässigkeit enthalten für das Strafverfahren § 81 a StPO (körperliche Untersuchung des Beschuldigten) und § 81 c StPO (körperliche Untersuchung von Dritten) sowie für das Ordnungswidrigkeitenverfahren § 46

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