Kurator (Recht)
Kurator [lateinisch »Bevollmächtigter«, »Vormund«] der, -s/...ˈtoren, Recht:
Vormund, Pfleger; Treuhänder einer Stiftung oder Ähnlichem; im früheren österreichischen Recht derjenige, der (im Gegensatz zum Vormund) Angelegenheiten von (volljährigen) Personen besorgte, die dazu selbst nicht fähig waren. (Entmündigung, Pflegschaft)
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