Kriegsrecht im Völkerrecht
Neben dem Kriegsrecht einzelner Staaten gibt es das Kriegsrecht als Teil des Völkerrechts. Dies sind rechtliche Regelungen, die einen Krieg zwischen Staaten regeln. Das Völkerrecht bestimmt einerseits, wann man überhaupt Krieg führen darf (lat. ius ad bellum »Recht zum Krieg«). Außerdem legt das Völkerrecht fest, welche Regeln im Krieg gelten
Das Recht, Krieg zu führen
Das Recht im Krieg
Informationen zum Artikel
Quellenangabe