Kriegsgewinnsteuern
Kriegsgewinnsteuern, Steuern, die die besonderen Gewinne abschöpfen sollen, die in Kriegszeiten (v. a. durch öffentliche Rüstungsaufträge) entstehen. Bezüglich der Abgrenzung des Kriegsgewinns wurde in der Steuerpraxis bei Kriegsgewinnsteuern meist auf eine Berechnung auf der Basis des durchschnittlichen Gewinns der Vorkriegszeit zurückgegriffen. Das Deutsche Reich erhob im Ersten Weltkrieg neben Vermögenszuwachssteuern 1916–19
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