Sippe (deutsche Rechtsgeschichte)
Sippe, deutsche Rechtsgeschichte:
ein heute umstrittener Begriff, der nach älterer Lehre einen auf Verwandtschaft beruhenden, genossenschaftlich organisierten Personenverband bezeichnet, der sämtliche Verwandte umschloss (»Magschaft«). Als agnatische Sippe, d. h. als Verband aller männlichen Blutsverwandten aus dem Mannesstamm, soll sie öffentliche, vorstaatliche Aufgaben als Friedens- und Rechtsgemeinschaft, Wehreinheit sowie Kult- und Siedlungsgemeinschaft wahrgenommen haben.
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