Knebelungsvertrag

Knebelungsvertrag, Vertrag, durch den ein Vertragspartner in seiner wirtschaftlichen oder persönlichen Freiheit so beschränkt wird, dass er in Abhängigkeit vom anderen Vertragspartner gerät. Knebelungsverträge sind sittenwidrig und damit nichtig nach § 138 BGB. Ein Knebelungsvertrag ist z. B. ein Bierbezugsvertrag, der den Gastwirt verpflichtet, mehr als 20 Jahre lang

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