Konsistorium (evangelische Kirchen)

Konsistorium [lateinisch »Versammlungsort«, von consisto »zusammenkommen«] das, -s/...ri|en, evangelische Kirchen:

nach der Reformation geschaffene Behörde der Landesherren, zusammengesetzt aus Juristen und Theologen unter Leitung eines Juristen. Zu ihren Aufgaben gehörte v. a. die verwaltungsmäßige Aufsicht über die Kirchengemeinden und Pfarrer sowie die geistliche Gerichtsbarkeit bei Amtsverfehlungen der Pfarrer. Seit dem 19. Jahrhundert, vollständig nach der Aufhebung des landesherrlichen Kirchenregiments nach

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.