Kirchenasyl

Kirchen|asyl, die Praxis einzelner (v. a. evangelischer) Kirchengemeinden in Deutschland, Asylbewerbern, die nach Ablehnung ihrer Asylanträge unmittelbar von der Abschiebung bedroht sind, bei besonderen Härtefällen in kirchlichen Gebäuden vorübergehend Zuflucht zu gewähren, um in dieser Zeit ein (dauerndes) Bleiberecht für sie zu erwirken. Der Begriff »Kirchenasyl« wurde 1993 und

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