UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Der UN-Kinderrechtsausschuss besteht aus 18 Sachverständigen. Seine Sitzungen finden in Genf statt. Er überprüft die Einhaltung der KRK durch die Vertragsstaaten. Als Grundlage dafür nutzt er vor allem Berichte, die die Mitgliedstaaten alle fünf Jahre über die Situation der Rechte von Kindern im jeweiligen Land abgeben müssen.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe