Fakultativprotokolle
Die KRK wird durch drei »Fakultativprotokolle« ergänzt. Ein Fakultativprotokoll ist eine Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Es gilt nur für die Staaten, die es ratifiziert haben. Deutschland und die Schweiz haben alle drei Fakultativprotokolle zur KRK ratifiziert, Österreich nur die beiden ersten. (Unterzeichnet hat Österreich auch das dritte Protokoll, die
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Mitwirkende
Ralph Zade
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