Kinderrechtskonvention

Definition des Begriffs »Kind«

Als »Kinder« gelten nach der Konvention alle Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, also auch Jugendliche. Eine Ausnahme gilt für Länder, in denen die Menschen früher volljährig werden. Dort gilt man nur bis zu dem entsprechenden niedrigeren Volljährigkeitsalter als Kind, z. B. in Nordkorea bis 17.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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