Kinder- und Jugendplan des Bundes
Kinder- und Jugendplan des Bundes, bis 1993 Bundesjugendplan,
Instrument der Bundesregierung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, verkündet erstmals am 18. 12. 1950. Als breit gefächertes Förderungswerk garantiert der Bund die finanzielle Grundlage für mehrere Hundert Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene, deren Projekte v. a. die außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, die Entwicklung neuer Konzepte für die praktische Jugendhilfe,
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