Jugendarbeit (Sozialwesen)
Jugendarbeit, Sozialwesen:
Gesamtheit aller Tätigkeiten privater und öffentlicher Institutionen (z. B. Jugendämter, Jugendverbände, Jugendorganisationen der Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Vereine, Wohlfahrtsverbände), die kulturelle, politische und sportliche Aktivitäten sowie Bildungsarbeit für Jugendliche umfasst. – Die Jugendarbeit ist in den §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) rechtlich geregelt und richtet sich
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