Kerntechnischer Ausschuss
Kerntechnischer Ausschuss, Abkürzung KTA,
1972 durch Erlass des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft gebildeter und 1986 in die Zuständigkeit des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überführter Ausschuss. Dieser hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich aufgrund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen,
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