Kapitulation (Recht)
Kapitulation [französisch, zu kapitulieren] die, -/-en, Recht:
im Kriegsrecht eine Vereinbarung (völkerrechtlicher Vertrag) zwischen den Befehlshabern gegnerischer Streitkräfte. Die Kapitulation macht den Streitkräften, die kapituliert haben, die Fortsetzung der Kampfhandlungen in der Regel unmöglich und überführt, sofern nicht anders vereinbart, die Angehörigen der von der Kapitulation erfassten Streitkräfte in die Kriegsgefangenschaft.
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