Kapitel (katholisches Kirchenrecht)

Kapitel [mittellateinisch capitulum »Kapitel(überschrift)«, von lateinisch capitulum »Köpfchen«, zu caput »Kopf«] das, -s/-,  katholisches Kirchenrecht:

Kollegium von Priestern an einer Dom- oder Stiftskirche, dessen Mitglieder Chorherren oder Kapitulare genannt werden (Domkapitel; Stiftskapitel, Stift); auch die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters, einer Klosterprovinz oder aller Klöster einer Genossenschaft (Kloster-, Provinz-, Generalkapitel). – Die Bezeichnung leitet sich ab vom Vorlesen eines Abschnitts (Kapitels) der

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