Kapitalanlagegesellschaft

Kapital|anlagegesellschaft, Abkürzung KAG,

Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Sondervermögen (Investmentfonds ) zu verwalten sowie Dienst- und Nebendienstleistungen (z. B. Anlageberatung, Vertrieb, Verwahrung und Verwaltung von Investmentanteilen, Abschluss von Altersvorsorgeverträgen) zu erbringen (§§ 17 ff. Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. 7. 2013). Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); sie

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