Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung

§ 224 StGB enthält eine verschärfte Strafandrohung für bestimmte Begehungsweisen einer Körperverletzung (wenn eine davon vorliegt, spricht man von gefährlicher Körperverletzung):

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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