Justizbeitreibungsordnung
Justizbeitreibungsordnung, Verordnung vom 11. 3. 1937, mit der die Einziehung von Ansprüchen der Justizbehörden des Bundes und, soweit auf Bundesgesetzen beruhend, auch der Länder geregelt wird. Hierunter fallen insbesondere. die Gerichtskosten, aber auch Zwangs- und Ordnungsgelder, Geldbußen und Geldstrafen. Für das Verfahren gelten Vorschriften der ZPO entsprechend. Zuständig sind
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