Jurist
Jurist der, -en/-en,
rechtskundige Person, die entweder ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaft oder eine einstufige Juristenausbildung abgeschlossen hat (Justizausbildung). Der Abschluss besteht in den vorgeschriebenen Prüfungen. Volljurist ist, wer durch Ablegen der 2. Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst (»Einheitsjurist«) erworben hat. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für
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