Islamisches Recht

Unterschiedliche Auslegungen

Normalerweise trifft die Entscheidung zu einer bestimmten Frage ein hoher religiöser Rechtsgelehrter (»Mufti«). Dies geschieht in Form eines Rechtsgutachtens (»Fatwa«), nach dem sich die Gläubigen dann richten können. Bereits im 8. Jahrhundert fanden sich islamische Gelehrte in sogenannten Rechtsschulen zusammen, die jeweils nach ihren Gründern benannt wurden. Im sunnitischen Islam,

Mitwirkende

Thorsten Muth

Quellenangabe

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