ipso iure

ipso iure [lateinisch »durch das Recht selbst«], ipso facto [lateinisch »durch die Tat selbst«],

Formeln, die zum Ausdruck bringen, dass es zum Eintritt einer Rechtswirkung keiner besonderen Handlungen der Beteiligten bedarf. Vielmehr treten die Rechtswirkungen aufgrund des geltenden Rechts von selbst ein.

Quellenangabe

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