Investitur (Lehnsrecht)
Investitur [mittellateinisch »Einsetzung in ein Amt«, eigentlich »Einkleidung«, zu lateinisch investire »bekleiden«] die, -/-en, Lehnsrecht:
der die Lehnsübertragung abschließende symbolische Akt, bei dem der Übergabe von Insignien (z. B. Fahne, Handschuh oder Strohbund) besondere Bedeutung zukam.
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