Investitur (Lehnsrecht)

Investitur [mittellateinisch »Einsetzung in ein Amt«, eigentlich »Einkleidung«, zu lateinisch investire »bekleiden«] die, -/-en, Lehnsrecht:

der die Lehnsübertragung abschließende symbolische Akt, bei dem der Übergabe von Insignien (z. B. Fahne, Handschuh oder Strohbund) besondere Bedeutung zukam.

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