Investitur (katholisches Kirchenrecht)

Investitur [mittellateinisch »Einsetzung in ein Amt«, eigentlich »Einkleidung«, zu lateinisch investire »bekleiden«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

ursprünglich die Übertragung eines Kirchenamtes mit symbolischer Überreichung von Insignien (beim Bischof die Investitur mit Ring und Stab). Seit dem Hochmittelalter bezeichnet Investitur nur noch die tatsächliche Einweisung in ein (bepfründetes) Kirchenamt, die erst erfolgt, wenn es förmlich übertragen worden ist; die Amtseinweisung des Bischofs heißt Inthronisation, die des

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.