Grundvertrag

Grundvertrag (Grundlagenvertrag),

Kurzbezeichnung für den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21. Dezember 1972, der den gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung dienen sollte. Die Vertragspartner bekräftigten die Unverletzlichkeit der Grenze zwischen beiden Staaten und akzeptierten die beiderseitige Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Sie versicherten ihre Bereitschaft, praktische und

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