Innenministerium
Innenministerium, oberste Behörde der »allgemeinen inneren Verwaltung« eines Staates. Das Innenministerium ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der inneren Politik und Verwaltung, insbesondere für die innere Sicherheit (Polizei) zuständig. Sein Aufgabenkreis hängt davon ab, für welche Materien der Innenverwaltung besondere Ministerien gebildet werden (Bundesministerium, innere Verwaltung). Die Bezeichnung des Innenministeriums
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