Inhaberzeichen
Inhaberzeichen, Karten, Marken oder ähnliche Zeichen, die im täglichen Verkehr ausgegeben werden, ohne einen Gläubiger (Berechtigten) zu bezeichnen, und aus denen sich ergibt, dass sich der Aussteller dem Inhaber gegenüber zu einer Leistung verpflichtet (§ 807 BGB). Beispiele hierfür sind Eintrittskarten, Fahrkarten und Rabattmarken.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe