Inhaberpapier
Inhaberpapier, Wertpapier, bei dem das im Papier verbriefte Recht von jedem Inhaber ohne Nachweis der Verfügungsberechtigung geltend gemacht werden kann, im Gegensatz zum Order- und zum Rektapapier, in denen der Berechtigte namentlich angeführt wird. Der Aussteller des Inhaberpapiers wird durch Leistung an den Inhaber ohne Prüfung der Berechtigung frei.
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